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Armenien-Resolution: Die Selbstbehauptung des Parlaments

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.06.2016.

Der Bundestag wird das Massaker an Armeniern Völkermord nennen. Erdogans Reaktionen darauf muss man aushalten. Selbst er darf die Lösungen für die Zukunft nicht nur in der Vergangenheit suchen. Ein Kommentar.

© Reuters Eine Demonstrantin steht am Mittwoch vor dem Bundestag.

Viele Bundestagsabgeordnete, nicht zuletzt jene mit türkischen Wurzeln, haben in den vergangenen Tagen E-Mails erhalten oder wurden über soziale Medien kontaktiert. Sie wurden als „Verräter“, „Armenierschwein“ und „Hurensohn“ beschimpft. Auch erreichten sie offensichtlich vorformulierte Schreiben, in denen vor den Konsequenzen für das friedvolle Zusammenleben zwischen Deutschen und Türken gewarnt wurde, sollte der Deutsche Bundestag die Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich als Völkermord bezeichnen. Es handelt sich um Einschüchterungsversuche, um einen Ausdruck nicht nur individueller Empörung von Türken beziehungsweise türkischstämmigen Deutschen, sondern auch des organisierten Protests türkischer Verbände.

Majid Sattar  

Die erregt geführte Debatte über den Entschließungsantrag „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“, den der Bundestag an diesem Donnerstag verabschieden will, dient jenen, die im Zusammenleben mit „raum- und kulturfremden Menschen“ den Untergang des Abendlandes sehen wollen, als Beleg: Mit der Migration wanderten auch fremde Konflikte nach Deutschland ein: der Nahost-Konflikt, der Kurdenkonflikt, sunnitisch-alevitische-schiitische Zerwürfnisse; und eben auch Drohungen und Schmähungen.

Den türkischen und den deutschen Nationalisten gibt der Bundestag nun die beste Antwort: Abgeordnete aller Couleur werden dem Antrag der Regierungsfraktionen und der Grünen zustimmen und dabei nicht nur eine historische Wahrheit aussprechen. Sie machen zudem deutlich, dass für die pluralistische Gesellschaft auch und gerade in der Vergangenheitspolitik die Werte des Grundgesetzes gelten – und nicht (nur) realpolitisches Abwägen oder vermeintlich kulturelles Fingerspitzengefühl mit Rücksicht auf die drei Millionen Bürger türkischer Herkunft in Deutschland.

Das Leiden der Armenier

Das Bild, aufgenommen von einem deutschen Offizier, zeigt armenische Vertriebene in der syrischen Wüste. © Reuters Bilderstrecke 

Die Abstimmung im Bundestag ist Ausdruck einer parlamentarischen Selbstbehauptung. Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag auf Druck des Kanzleramtes und des Auswärtigen Amtes noch auf die Klassifizierung der Massaker an den Armeniern als Völkermord in Form einer Entschließung verzichtet. Nun trifft die Resolution Kanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier inmitten der Flüchtlingskrise und größer gewordener Abhängigkeiten zwischen Berlin und Ankara umso härter.

Völkermord an den Armeniern: Leugnen und vergessen

Die damalige Begründung Steinmeiers – Merkel zog es vor zu schweigen -, er habe darauf gesetzt, Türken und Armenier zu einer gemeinsamen Aufarbeitung der Geschichte gewinnen zu können, statt den sensiblen Prozess durch das Wort „Genozid“ zu gefährden, ist nicht nur eine diplomatische Ausflucht, sondern birgt auch eine irritierende Selbstgerechtigkeit: Deutschland, das eine Mitverantwortung trägt, weil es den Völkermord des Waffenbruders im Ersten Weltkrieg duldete, als Exporteur vergangenheitspolitischer Pädagogik? Diese gewiss gut gemeinte, in der Wirkung aber anmaßende Rolle ist aus dem israelisch-palästinensischen Konflikt leider allzu bekannt.

Das Bild des institutionellen Aufbegehrens des Bundestages gegen die Bundesregierung wird jedoch getrübt: Einzelne Abgeordnete – solche mit türkischen Wurzeln und solche aus Wahlkreisen mit hohem türkisch-deutschen Wähleranteil – dürften der Abstimmung fernbleiben. Und die Reiseplanung des Außenministers, der sich in Lateinamerika aufhalten wird, nimmt sich auch nicht gerade als Ausdruck politischer Souveränität aus. Auch der Terminkalender der Kanzlerin soll ihr die Teilnahme an der Abstimmung wohl nicht ermöglichen, heißt es. Dabei ist schon allein der Anschein gefährlich, die Bundesregierung gehe auf politische Tauchstation, wenn es im Umgang mit dem türkischen Präsidenten heikel wird.

Recep Tayyip Erdogan reagierte vor der Abstimmung so, wie man es von ihm erwarten durfte: In einem Telefonat mit der Kanzlerin soll er an den „gesunden Menschenverstand“ Deutschlands appelliert haben. Auch warnte er davor, die deutsch-türkischen Beziehungen könnten sich verschlechtern. Sosehr die Regierungsfraktionen darauf achten werden, dass die Parlamentsdebatte nicht in allgemeines Türkei-„Bashing“ ausartet, so wenig lässt man sich in Berlin von den Drohungen aus Ankara beeindrucken. Es mag sein, dass die türkische Regierung heftig reagieren wird. Sogar ein Abzug des Botschafters für einige Zeit wird nicht ausgeschlossen. Das muss dann eben in Kauf genommen werden.

Mittelfristig hat Erdogan, der sich außenpolitisch völlig verrannt hat, ein Eigeninteresse an einem weiterhin kooperativen Verhältnis zu Deutschland und Europa – in der Flüchtlingskrise und weit darüber hinaus. Will er, der es sich binnen weniger Jahre mit den Vereinigten Staaten, Russland, Israel und vielen seiner arabischen Nachbarn verscherzt hat, am Ende mit dem saudischen Königshaus und der Hamas als einzig verbliebenen Verbündeten dastehen? Selbst ein Erdogan muss die Lösung für die Krise seines Landes in der Zukunft suchen und nicht in der Vergangenheit.


Quelle: F.A.Z.