von Frank LUEBBERDING , Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.04.2016,
In Deutschland reagiert man vollkommen konfus auf den Fall Böhmermann. Die Sendung von Maybrit Illner zeigte, wie der türkische Präsident diese Unsicherheit zu seinen Gunsten nutzt.
Nicht nur die Bundeskanzlerin hat es im Fall des Jan Böhmermann mit einem Dilemma zu tun, wobei Dilemma der falsche Begriff ist. Es geht in Wirklichkeit um die Widersprüchlichkeit im eigenen Handeln. Dafür ist das ZDF ein gutes Beispiel. Es hat am Freitag nach der Sendung des Komikers dessen umstrittenes Schmähgedicht aus der Mediathek entfernt. Es entspräche nicht den Qualitätsstandards des ZDF, so die Begründung. Der Intendant des Senders, Thomas Bellut, hatte sogar mit dem türkischen Botschafter telefoniert, um sein Bedauern auszudrücken. Von der Meinungsfreiheit war nicht die Rede gewesen.
Gestern wies der Sender darauf hin, dass Böhmermanns Schmähgedicht rechtlich im Rahmen dessen wäre, was der türkische Präsident zu dulden habe. Aus der prozessualen Logik eines absehbaren Prozesses „Erdogan/Böhmermann“ ist diese Position nachvollziehbar. Das ZDF kann schlecht die Meinung vertreten, es erlaubte die Veröffentlichung rechtswidriger Tatbestände in seinem Programm.
Aber das ZDF ist offensichtlich zu Beginn der Affäre selbst von der Rechtswidrigkeit ausgegangen – und das Führungspersonal in Mainz hatte wohl auch keine Lust, für dieses sogenannte Schmähgedicht den Kopf hinzuhalten. Gegen den türkischen Präsidenten und dessen Lobby in Deutschland, sowie vor allem gegen die Bundesregierung. Die Bundeskanzlerin wiederum hatte kein Interesse daran, sich mit Erdogan über einen Unterhaltungskünstler in einem öffentlich-rechtlichen Sender zu streiten. Sie hatte schließlich kurz vorher die kuriose Debatte um die Satire in „extra 3“ schweigend ertragen.
Verlorene Nüchternheit
Ruhe war die erste Bürgerpflicht, so kann man diese Vorgehensweise zusammenfassen. Damit ist es vorbei. Recep Tayyip Erdogan interpretierte das nicht als Entgegenkommen, sondern als Schwäche. Das verhinderte weder der Anruf des ZDF-Intendanten beim Botschafter, noch die Kritik der Kanzlerin an Böhmermann. Die Folgen sind unter dem Begriff „Staatsaffäre“ bekannt geworden. Nur hat gestern Abend Frau Illner nicht über die Widersprüche des ZDF diskutiert, sondern über das sogenannte Dilemma der Kanzlerin. „Merkels Türkei-Deal – kuschen vor Erdogan?“, so das Thema. Der Satiriker Oliver Kalkhofe sprach von einem „Furz, der zum Tsunami“ geworden sei, was ihm aber reichlich „absurd“ vorkam.
Absurd ist es tatsächlich, was als das Dilemma der Kanzlerin beschrieben wird. Entweder steht angeblich die Meinungsfreiheit in Deutschland zur Disposition, oder das Abkommen mit der Türkei zum Umgang mit der Flüchtlingskrise gerät in Gefahr. Özlem Topçu, Politik-Redakteurin bei der „Zeit“, besaß die Nüchternheit, die ansonsten weitgehend verloren gegangen ist. In Deutschland sei nämlich die Meinungsfreiheit gar nicht gefährdet. Wer hätte das gedacht?
Dieses Desaster ist entstanden, weil die Bundeskanzlerin diesen Sachverhalt in gleicher Weise behandelte, wie es Erdogan in der Türkei zu tun pflegt. Sie machte ihn zum Gegenstand politischer Kalküle, obwohl das unserem Rechtsstaatsverständnis widerspricht. Mit der nicht nur für Kalkhofe kaum nachvollziehbaren Bewertung eines Fernsehbeitrages versuchte sie, Erdogan zu besänftigen. Damit übernahm sie aber die Verantwortung für einen Vorfall, den sie rechtlich nicht beeinflussen kann. Politisch erzeugte die Kanzlerin damit den Eindruck, die Türkei hätte über sie Einfluss auf den Unsinn, den Fernsehmoderatoren bei uns anstellen.
Mit jeder Äußerung über den hohen Wert der Meinungsfreiheit in Deutschland erzeugt sie mittlerweile den gegenteiligen Effekt. Wer das Selbstverständliche andauernd betonen muss, legt erst den Verdacht nahe, sie könnte gefährdet sein.
„Harmonie in der Gesellschaft“ bedroht?
Wahrscheinlich hat sich deshalb sogar der CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer genötigt gesehen, Böhmermanns Satire als zu akzeptierende Meinungsäußerung zu bewerten. Das ZDF darf sich freuen mit ihm einen so entschiedenen Vertreter eines linksliberalen Grundrechtsverständnisses im Fernsehrat zu haben.
Mit Bülent Bilgi, dem Generalsekretär der „Union Europäisch-Türkischer Demokraten“, führte Scheuer eine bemerkenswerte Konversation. Bilgi wies auf den Artikel 1 des Grundgesetzes hin, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde normiert. In Böhmermanns Schmähgedicht wäre diese verletzt worden, so sein Argument. Nun gehört es zum guten Ton fast aller Lobbyisten in Berlin, diese Menschenwürde für sich in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen durchzusetzen.
Allerdings hatte Scheuer darauf eine originelle Erwiderung. Ob sich Bilgi sicher wäre, dass „der Artikel 1 auch für die gesamte Türkei gilt.“ Selbstredend nicht, weil der Geltungsbereich des Grundgesetzes die Türkei bekanntlich nicht einschließt. Nur war es in Deutschland bisher nicht üblich, unser Rechtsverständnis davon abhängig zu machen, ob andere Staaten unser Grundgesetz akzeptieren.
Das betrifft auch die Frage, ob in der Türkei ein antiquierter Begriff von Ehre existiert, wie es Kalkhofe diagnostizierte. Frau Topçu verwies auf deren politische Kultur, die immer noch von autoritären Vorstellungen geprägt wird. Auf Beleidigungen nicht zu reagieren, werde schnell als Schwäche interpretiert. Im Gegensatz zu Deutschland, wo eine solche Reaktion als „mangelnde Souveranität“ gilt, so Frau Topçu.
Für Erdogan ist diese Affäre die einzigartige Gelegenheit, Loyalitätseffekte in der türkischen Gemeinde in Deutschland zu erzeugen. Ihn als Vertreter ihrer Interessen zu positionieren, um so Einfluss auf die deutsche Innenpolitik zu bekommen. Bilgi argumentierte in diese Richtung, wenn er Böhmermanns Satire als Beleidigung aller Türken in Deutschland definierte, die „die Harmonie in der Gesellschaft“ ins Schwanken bringen könne.
Ob die Debatte um Böhmermann hilft?
Dieser Versuch Erdogans, die Integrationsbemühungen der türkischstämmigen Deutschen zu torpedieren, ist die eigentliche Gefahr. Er will Loyalitätskonflikte erzeugen, um sie in Zukunft für seine Politik zu instrumentalisieren. Das gelingt vor allem dann, wenn die deutsche Politik weiterhin so widersprüchlich agiert wie bisher und die juristische Klärung eines ansonsten läppischen Vorfalls zu einer politischen Grundsatzentscheidung über die Meinungsfreiheit in Deutschland macht, obwohl am Ende erst einmal nur ein Amtsrichter in Mainz ein Urteil in der Sache „Erdogan/Böhmermann“ fällen muss.
Vor allem aber muss die unsinnige Verknüpfung dieses Sachverhalts mit dem Flüchtlingsabkommen der EU mit der Türkei aufhören. Die Türkei hat selbst ein Interesse an einer konstruktiven Lösung dieses Problems, wie Frau Topçu deutlich machte. Der Luxemburger Außenminister Jean Asselborn brachte die Schwierigkeiten der Europäer ungewollt auf den Punkt. Sie hätten „das Abkommen gemacht, um möglichst viele Syrer nach Europa zu bringen.“ Ob diese Debatte um Böhmermann „dabei hilft oder nicht“, so Asselborns Frage.
Diese Frage kann man nur stellen, wenn man weiterhin Erdogan die Verantwortung dafür überlässt, dass möglichst weniger Syrer nach Europa kommen als im vergangenen Jahr. Diese Politik kann man durchaus als Heuchelei bezeichnen. Daran ist Jan Böhmermann übrigens völlig unschuldig, genauso wie das ZDF. Aber zwischen Mainz und Berlin gibt es durchaus eine Gemeinsamkeit. Beide versuchten, Erdogan zu besänftigen, um einen Konflikt mit der Türkei oder der deutschen Öffentlichkeit zu vermeiden. Dieses Angebot wurde vom türkischen Präsidenten abgelehnt. Jetzt haben sie mit jenem Dilemma umzugehen, das sie selbst erzeugt haben. Dabei war das Amtsgericht in Mainz von Anfang an die Lösung gewesen. Wer konnte das auch ahnen?